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Ausgleichsabgabe

Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX), § 71"Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen ... haben auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen..."

Gemäß SGB § 77 ist bei Nichtbeschäftigung von Schwerbehinderten eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, die sich nach festgelegten Kriterien errechnet.

Bei Zusammenarbeit mit einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) können bis zu 50% der in Rechnung gestellten Lohnkosten von dieser Ausgleichsabgabe abgerechnet werden.

Reduktion Ausgleichsabgabe

REDUKTION DER AUSGLEICHSABGABE*
*z.B.: Zusatz-Gewinn in Höhe von 6.480 €

Ihr Vorteil, wenn Sie einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderungen einen Leistungsauftrag erteilen!

Auszüge aus dem Sozialgesetzbuch:
Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitern haben auf mindestens 5 Prozent der
Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen! (SGB IX § 71)
Für jeden unbesetzten Pflichtplatz sind monatlich zu entrichten. (SGB IX § 77)

Beispiele

  • 105 Euro bei einer jahresdurchnittlichen Beschäftigungsquote von 3% bis 5%
  • 180 Euro bei einer jahresdurchnittlichen Beschäftigungsquote von 2% bis 3%
  • 260 Euro bei einer jahresdurchnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2%

Bei einer Zusammenarbeit mit einer anerkannten Werkstatt können bis zu 50% der in Rechnung gestellten Lohnkosten von der Ausgleichsabgabe abgerechnet werden. (SGB IX § 140 )

Beispielrechnung

  • Sie beschäftigen 100 Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen.
  • Davon sind 2 Mitarbeiter Menschen mit Behinderungen (Beschäftigungsquote von 2%).
  • Dementsprechend haben Sie für 3 unbesetzte Pflichtplätze monatlich 540,- Euro als Ausgleichsabgabe zu entrichten (3 x 180 Euro).
  • Im Jahr sind das 6.480 Euro.
  • Vergeben Sie Aufträge an eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, in denen anrechenbare Lohnkosten in Höhe von 12.960,- Euro enthalten sind, so können bis zu 50% der in Rechnung gestellten Lohnkosten (max. 6.480,- Euro) auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
  • max. 50% von 12.960 Euro = max. 6.480 Euro
  • Das sparen Sie in der Zusammenarbeit mit den Werkstätten Hainbachtal ein!