Ausgleichsabgabe
Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX), § 71"Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen ... haben auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen..."
Gemäß SGB § 77 ist bei Nichtbeschäftigung von Schwerbehinderten eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, die sich nach festgelegten Kriterien errechnet.
Bei Zusammenarbeit mit einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) können bis zu 50% der in Rechnung gestellten Lohnkosten von dieser Ausgleichsabgabe abgerechnet werden.
Reduktion Ausgleichsabgabe
REDUKTION DER AUSGLEICHSABGABE*
*z.B.: Zusatz-Gewinn in Höhe von 6.480 €
Ihr Vorteil, wenn Sie einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderungen einen Leistungsauftrag erteilen!
Auszüge aus dem Sozialgesetzbuch:
Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitern haben auf mindestens 5 Prozent der
Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen! (SGB IX § 71)
Für jeden unbesetzten Pflichtplatz sind monatlich zu entrichten. (SGB IX § 77)
Beispiele
- 105 Euro bei einer jahresdurchnittlichen Beschäftigungsquote von 3% bis 5%
- 180 Euro bei einer jahresdurchnittlichen Beschäftigungsquote von 2% bis 3%
- 260 Euro bei einer jahresdurchnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2%
Bei einer Zusammenarbeit mit einer anerkannten Werkstatt können bis zu 50% der in Rechnung gestellten Lohnkosten von der Ausgleichsabgabe abgerechnet werden. (SGB IX § 140 )
Beispielrechnung
- Sie beschäftigen 100 Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen.
- Davon sind 2 Mitarbeiter Menschen mit Behinderungen (Beschäftigungsquote von 2%).
- Dementsprechend haben Sie für 3 unbesetzte Pflichtplätze monatlich 540,- Euro als Ausgleichsabgabe zu entrichten (3 x 180 Euro).
- Im Jahr sind das 6.480 Euro.
- Vergeben Sie Aufträge an eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, in denen anrechenbare Lohnkosten in Höhe von 12.960,- Euro enthalten sind, so können bis zu 50% der in Rechnung gestellten Lohnkosten (max. 6.480,- Euro) auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
- max. 50% von 12.960 Euro = max. 6.480 Euro
- Das sparen Sie in der Zusammenarbeit mit den Werkstätten Hainbachtal ein!


